AGB SHAKE

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) «SHAKE»

AGB als PDF

Gegenstand
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen zur Teilnahme an den Aktivitäten,
welche das «SHAKE»-Team (Freizeitzentrum Obwalden) über die Webseite www.shake.fzo.ch anbietet.

Teilnehmerin/Teilnehmer
Die Begriffe „Teilnehmerin/Teilnehmer“ bezeichnen Jugendliche, welche sich für die «SHAKE»-Aktivitäten
einschreiben und aufgrund der Bestimmungen zur Teilnahme berechtigt sind.

Zielsetzung
Während den Sommerferien bietet «SHAKE» während 4 Wochen ein attraktives Freizeitangebot mit vielfältigen Erlebnissen und Erfahrungen an.

Zielgruppe
«SHAKE» richtet sich an alle Jugendliche ab dem 12. Altersjahr.
Massgebend ist der Jahrgang im Bezug zum betreffenden Durchführungsjahr.
Es gelten die Anmeldebedingungen der einzelnen Aktivität..
Bei Jugendlichen mit besonderem Betreuungsbedarf muss die Möglichkeit der Teilnahme vorgängig mit dem «SHAKE»-
Team abgesprochen werden, ansonsten kann eine Betreuung u.U. nicht gewährleistet werden.

Anmeldung
Voraussetzung für die Anmeldung und Teilnahme ist das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.

Aktivitätsprogramm und Anmeldeverfahren:
Das Programm mit Aktivitätsbeschrieben wird auf der Seite www.shake.fzo.ch ausgeschrieben.
Die Anmeldung erfolgt über dieses Portal oder telefonisch.
Die Anmeldung für eine Aktivität stellt keine Garantie für die Teilnahme dar. Die Einteilung der Teilnehmer/innen erfolgt nach Anmeldeeingang.
Es ist möglich, sich für verschiedene Aktivitäten anzumelden. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer/innen bzw. deren Eltern, Teilnahmen zusammenzustellen, welche ihren zeitlichen Möglichkeiten entsprechen. Einzelne Aktivitäten dauern u.U. mehrere Tage.

Verbindliche Anmeldung:
Die Anmeldung ist verbindlich und mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden. Eine Rückerstattung für nur teilweise oder nicht besuchte Aktivitäten ist nicht möglich. Sollte eine Aktivität nicht bezahlt werden, kann der/die Jugendliche von der Teilnahme an den Aktivitäten ausgeschlossen werden, bis der
geschuldete Betrag beglichen ist.

Bestätigung der Teilnahme an der Aktivitäten:
Nach der Buchung erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung ihrer Anmeldung.
Ca. 10 Tage vor dem Durchführungstermin erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung/Einladung vom Freizeitzentrum Obwalden, mit allen nötigen Details.
Ist eine Aktivität bereits ausgebucht, wird eine Warteliste erstellt und informiert, sobald ein Platz frei wird.

Absage:
Absage durch das «SHAKE»-Team: Kann eine Aktivität aufgrund zu geringer Anmeldezahl, ungünstigen
Wetterverhältnissen oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden, wird die Durchführung ersatzlos gestrichen und bereits einbezahlte Beträge gutgeschrieben oder zurückerstattet.

Absage von Seiten der Teilnehmer/innen:
Die Teilnehmenden sind angehalten, die von ihnen gebuchten Aktivitäten in vollem Umfang zu
besuchen. Abmeldungen in Folge Krankheit o.ä. sind so früh wie möglich zu machen. (Kontaktmöglichkeiten siehe www.shake.fzo.ch)
Gebührenfrei bis 10 Tage vor Kursbeginn, danach beträgt die Rücktrittsgebühr 20% der Aktivitätskosten.
Die Gebühren entfallen, wenn eine Ersatzperson gestellt wird.
Drei Tage vor Aktivitätsbeginn werden die ganzen Aktivitätskosten verrechnet.
Bei Krankheit/Unfall benötigen wir ein Schweizer Arztzeugnis.

Bei Absage, Rücktritt oder Nichterscheinen durch die teilnehmende Person nach dem Aktivitätsstart
wird, ohne entsprechendes Zeugnis, keine Rückerstattung gewährt
Bei disziplinarischen Problemen können Teilnehmende von der Aktivität ausgeschlossen werden.

Teilnahmekosten
Die Kosten für die Teilnahme können je nach Aktivität unterschiedlich sein. Allfällige Eintritte, Reisekosten während der Aktivität oder Übernachtungskosten sind im Preis inbegriffen. Die Preise sind auf der Webseite www.shake.fzo.ch ersichtlich.
Da sich die Gemeinden des Sarneraatals mit unterschiedlichen Beiträgen beteiligen, können die Preise je
nach Wohngemeinde der Teilnehmenden variieren.

Programm
Das «SHAKE»-Team stellt sein Programm auf der Webseite www.shake.fzo.ch zur Verfügung.
Das «SHAKE»-Team behält sich vor, Aktivitäten nach der Ausschreibung noch zu erweitern oder zu verändern um den Wünschen der Teilnehmenden und Anbietenden optimal gerecht zu werden.

Angebotsdauer
Die angebotenen Aktivitäten dauern unterschiedlich lange. Die Dauer einer Aktivität ist der jeweiligen Beschreibung zu
entnehmen. Vor und nach den Aktivitäten sind die Erziehungsberechtigten für die Betreuung der Jugendlichen zuständig.

Treffpunkt / Durchführungsort
Der Treffpunkt ist in der Aktivitätsbeschreibung erwähnt und auf der Rechnung ausgewiesen. (Siehe Link auf der Rechnung) Der Weg vom Wohnort zum Treffpunkt liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Die Zeit am Treffpunkt ist verbindlich. Unter Umständen kann nicht auf verspätete Teilnehmende gewartet werden.
Wird für eine Aktivität ein Transport vom Treffpunkt an den Durchführungsort angeboten, wird dieser durch das «SHAKE»-Team organisiert.

Versicherungen
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass ihre Jugendlichen gegen Unfall und Krankheit versichert sind und schliessen eine Privat-Haftpflichtversicherung ab. Das «SHAKE»-Team und das Freizeitzentrum Obwalden haften nicht für Unfälle/Krankheiten und verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände. Ebenso schliesst der Ferienpass die Haftung für Schäden aus, welche die Jugendliche während der Teilnahme gegenüber Dritten verursachen.
Bei der Anmeldung ist die Angabe einer Notfalltelefonnummer einer erziehungsberechtigten Person zwingend.

Fotos
Fotos, welche vom «SHAKE»-Team gemacht werden, können für eine passwortgeschützte Fotogalerie auf
www.shake.fzo.ch verwendet werden.
Für die Illustration der Webseite oder die Verwendung für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung können die Fotos ebenfalls
verwendet werden. Falls Jugendliche oder Erziehungsberechtigte die öffentliche Verwendung der Fotos ablehnen, muss dies bei der
Anmeldung vermerkt werden.

AGB «SHAKE»-Team / Freizeitzentrum Obwalden